Spezifische Persönlichkeitsstörungen: Unterschied zwischen den Versionen

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halb der Persönlichkeitsstörung, innerhalb der spezifischen Persönlichkeitsstörung F60.0, weiter innerhalb der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung F60.3 und setzt sich letztlich dann aus dem impulsiven Typ F60.30 (dieser muss erfüllt sein) und dem Borderline Typus F60.31 zusammen.
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Version vom 3. Juni 2024, 17:25 Uhr

Die Persönlichkeitsstörungen im ICD-10 mit der Nr. F60 unter dem Oberbegriff spezifische Persönlichkeitsstörungen unter welche die Borderline-Störung fällt

Leitlinien

Hier liegt eine schwere Störung der charakterlichen Konstitution und des Verhaltens vor, die mehrere Bereiche der Persönlichkeit betrifft. Sie geht meist mit persönlichen und sozialen Beeinträchtigungen einher. Persönlichkeitsstörungen treten häufig erstmals in der Kindheit oder in der Adoleszenz ( Übergangsphase in das Erwachsenenalter -- auch Jugendalter oder Ablösung von den Eltern) in Erscheinung und manifestieren sich endgültig im Erwachsenenalter. Daher ist die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung vor dem 15., 16. oder 17. Lebensjahr nicht angebracht.

Diagnostische Leitlinien

Die Zustandsbilder sind nicht direkt auf beträchtlichere Hirnschädigungen oder Krankheiten oder auf eine andere psychiatrische Störung zurückzuführen und erfüllen die folgenden Kriterien:

Deutliche Unausgeglichenheit in den Einstellungen und im Verhalten in mehreren Funktionsbereichen wie Affektivität, Antrieb, Impulskontrolle, Wahrnehmen und Denken sowie in den Beziehungen zu anderen.
Das auffällige Verhaltensmuster ist andauernd und gleichförmig und nicht auf Episoden psychischer Krankheiten begrenzt.
Das auffällige Verhaltensmuster ist tiefgreifend und in vielen persönlichen und sozialen Situationen eindeutig unpassend.
Die Störungen beginnen immer in der Kindheit oder Jugend und manifestieren sich auf Dauer im Erwachsenenalter.
Die Störung führt zu deutlichem subjektiven Leiden, manchmal jedoch erst im späteren Verlauf.
Die Störung ist meistens mit deutlichen Einschränkungen der beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit verbunden.

Für die Diagnose der meisten Untergruppen müssen mindestens drei der jeweils genannten Eigenschaften oder Verhaltensweisen vorliegen.

Kriterien

A: Die charakteristischen und dauerhaften inneren Erfahrungs- und Verhaltensmuster der Betroffenen weichen insgesamt deutlich von kulturell erwarteten und akzeptierten Vorgaben ("Normen") ab. Diese Abweichung äußert sich in mehr als einem der folgenden Bereiche:

Kognition (d.h. Wahrnehmung und Interpretation von Dingen, Menschen und Ereignissen; Einstellungen und Vorstellungen von sich und anderen)
Affektivität (Variationsbreite, Intensität und Angemessenheit der emotionalen Ansprechbarkeit und Reaktion);
Impulskontrolle und Bedürfnisbefriedigung;
Zwischenmenschliche Beziehungen und die Art des Umganges mit ihnen.

B: Die Abweichung ist so ausgeprägt, dass das daraus resultierende Verhalten in vielen persönlichen und sozialen Situationen unflexibel, unangepasst oder auch auf andere Weise unzweckmäßig ist (nicht begrenzt auf einen speziellen auslösenden Stimulus oder eine bestimmte Situation).

C: Persönlicher Leidensdruck, nachteiliger Einfluss auf die soziale Umwelt oder beides.

D: Nachweis, dass die Abweichung stabil, von langer Dauer ist und im späten Kindesalter oder der Adoleszenz begonnen hat.

E: Die Abweichung kann nicht durch das Vorliegen oder die Folge einer anderen psychischen Störung des Erwachsenenalters erklärt werden. Es können aber episodische oder chronische Zustandsbilder neben dieser Störung existieren oder sie überlagern.

F: Eine organische Erkrankung, Verletzung oder deutliche Funktionsstörung des Gehirns müssen als mögliche Ursache für die Abweichung ausgeschlossen werden (falls eine solche Verursachung nachweisbar ist, soll die Kategorie verwendet werden).

Kommentar:

Die Feststellungen von A. bis F. sollten auf möglichst vielen Informationsquellen beruhen. Zwar ist es manchmal möglich, aus einem einzigen Interview mit den Betroffenen genügend Belege zu erhalten, aber als allgemeine Richtlinie sollte gelten, dass mehr als ein Interview mit den Betroffenen sowie Fremdanamnesen und Fremdberichte vorliegen sollen.

Wenn nötig, wird die Entwicklung von Subkriterien zur Definition von Verhaltensmustern vorgeschlagen, die spezifisch für unterschiedliche Kulturen sind und soziale Normen, Regeln und Verpflichtungen betreffen (wie Beispiele für verantwortungslose Haltung und Missachtung sozialer Normen bei der disssozialen Persönlichkeitsstörung).

Bei der Diagnose einer Persönlichkeitsstörung für Forschungszwecke ist die Feststellung eines Subtypus erforderlich (bei ausreichenden Belegen dafür, dass die Betroffenen Merkmale mehrerer Kriteriengruppen erfüllen, kann mehr als ein Subtypus klassifiziert werden).

siehe auch: fehlende ICH- Identität

Die Borderline-Störung liegt also inner halb der Persönlichkeitsstörung, innerhalb der spezifischen Persönlichkeitsstörung F60.0, weiter innerhalb der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung F60.3 und setzt sich letztlich dann aus dem impulsiven Typ F60.30 (dieser muss erfüllt sein) und dem Borderline Typus F60.31 zusammen.

Anhand der Grafik sehen Sie das sich die Borderline-Störung F60.31 innerhalb des impulsiven Typs F60.30 verlagern kann und diese wiederum sich innerhalb der instabilen Persönlichkeitsstörung F60.3. Es ergibt sich somit ein grosses Spektrum für die Borderlinepersönlichkeit die an jedem x - beliebigen Punkt innerhalb des Spektrums liegen kann.