Was Ihnen passieren kann als Ex- Partner des Borderliners

Aus Borderline Zone
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VEVENDO VIDES

Bevor wir hier einsteigen, halten Sie sich noch einmal die Spaltung, die Wut, den Hass (enttäuschte Liebe) und die Angst des Borderliners vor Augen. Halten Sie sich noch einmal die (narzisstische) Borderline-Beziehung die Komplementstörung vor Augen. Es geht also zuerst einmal um Ihre Vernichtung, siehe Projektion, denn Sie sind in der Trennung, in der Spaltung die Personifizierung der Gefahr. Die frei flottierende Angst des Borderliners ist nicht mehr frei flottierend. Sie ist jetzt zielgerichtet und hat einen Namen. So liebevoll, so zärtlich er Ihren Namen auch aussprach, so hasserfüllt ist er jetzt, wenn er Ihren Namen nur hört. Allein Ihre Erwähnung gleicht einem Sakrileg. Nichts darf ihn (den Borderliner) an Sie erinnern.

Dieses Erinnern aber können schon einfache Trigger auslösen. Wenn Sie jetzt sagen: „.. dann kann er sich doch auch an das Gute erinnern?“, haben Sie das Kapitel der Spaltung nicht richtig gelesen. Er kann sich nur an das Schlechte- die Dinge, die in seiner Wirklichkeit vorhanden sind- erinnern. Auch wenn er (der Borderliner) es wollte, es geht nicht.

Von der oben genannten Angst muss sich der Borderliner somit unter allen Umständen befreien. Da der Borderliner in der Trennung nicht allein ist, d.h. der neue Ritter/ Fee vorhanden ist- je nach Komplementstörung kann das für Sie eine hochexplosive Mischung bedeuten.

„Wer reitet so spät durch Nacht und Wind auf einem Pulverfass dahin?“

So war schon die Beziehung, doch jetzt wird’s richtig brisant.

Nun, dieses Kapitel betrifft hauptsächlich die zurückgebliebenen Männer, als Ex- Partner der weiblichen Borderliner. Zum einen, weil männliche Borderliner nicht ganz so tief dem Hass und der Rache verfallen und zum anderen, weil der weibliche Narzisst- als Komplementär- nicht ganz die Wege des männlichen Narzissten geht und das Agressionsverhalten ein anderes ist.

Aber zurück.

Nachfolgend einige Dinge, die Ihnen einfach so passieren können und deren Wahrscheinlichkeit, je näher die Borderlinepersönlichkeit im Zentrum des Spektrums liegt, steigt.

Der eine oder andere wird vielleicht am Ende des Kapitels sagen: „..das gibt es doch gar nicht, kann doch nicht sein, das glaube ich nicht, etc“. Glauben Sie es oder lassen Sie es. Das ist Ihre Entscheidung. Ich kann Ihnen nur versichern, nicht aus einem Märchenbuch vorzutragen, sondern dass es bittere Realität ist. Und wie die Überschrift sagt: „Vevendo Vides“.

Natürlich hängen die Dinge von gewissen Umständen ab und das hier Niedergelegte erhebt auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Auch kein „normaler“ Mensch würde auf Nachfolgendes kommen.

Wir sprechen aber hier über eine Störung, die Borderline-Störung, und die ist nun mal pathologisch und zwar so pathologisch das es für einen normalen Menschen, oder einen Menschen der keine Borderline-Beziehung erlebt hat, auch nur annähernd nach zu vollziehen ist.

In der Regel sind SIE der/die Kranke.

Ein bekannter Arzt (er ist heute einer der führenden Borderlinespezialisten Deutschlands) sagte einmal: “Er/Sie (der Borderliner) würde töten, wenn es sein müsste, um dieser Angst/ Gefahr (Ihnen) entfliehen zu können“. Allein dieser Satz sagt schon genug aus. Vielleicht haben Sie die Unberechenbarkeit, die Wut, den Hass des Borderliners (der Borderline-Störung) schon innerhalb der Beziehung kennen lernen können, wenn Sie sich mal gegen ihn gestellt haben oder sein Verhalten spiegelten. Zu was ein Borderliner fähig ist, sehen Sie sehr gut in dem Film: “Eine verhängnisvolle Affäre“. Das Drehbuch beruht übrigens auf Darstellung dieser Störung. Das Sie in den Trennungsphasen bzw. der Trennung abgewertet werden, wissen Sie bereits oder haben es schon erfahren müssen. Egal was es ist oder war, es wird in die schwarze Seite gekehrt/ verkehrt. Haben Sie sich im Laufe der Beziehung mit der Störung auseinandergesetzt um Ihren Partner helfen zu können und er hat Sie dafür geliebt, so hasst er Sie heute dafür, da Sie als psychopatischer Narzisst, als Soziopath das nur gemacht haben, um ihn, den Borderliner, manipulieren, kontrollieren und Ihre kranken perversen Gefühle ausleben können. Sie haben sich nur als Retter aufgespielt, Ihrem Partner Defizite, die er nicht hat, nur aufgezeigt, um herrschen zu können.

Dazu ein kleines Beispiel, bei dem wir uns wieder H. und M. (weibl. Borderliner) bedienen.

H. und M. sind, wie kann es anders sein, in einer Fernbeziehung. Es kommt zum Streit und M. gibt H. per SMS zu verstehen, dass sie ihrem jetzt so ärmlichen Leben ein Ende setzen will. Natürlich sagt sie es nicht direkt, doch klar genug, damit es jeder verstehen kann. Auch hat sie in ihrer „Todessehnsucht“ (Manipulationsverhalten) schon des öfteren solche Anspielungen gemacht.

H. wurde also zum Handeln gezwungen. Egal ob er handelt oder nicht, es ist verkehrt. H. weiß sehr wohl um die Instabilität und da er das kranke Hühnchen nun einmal liebt, kommt der Junge ganz schön ins schwitzen. Eine Freundin, die selbst unter der Störung leidet, sagt ihm, dass diese Nachricht durchaus ernst zu nehmen sei und so informiert er die Polizei, mit der Bitte, doch nach M. zu schauen. Ihm bleibt nichts anderes übrig, da M. auf keine SMS oder Anrufe reagiert, er in ihrer Stadt auch niemanden kennt. Die polizeiliche Rückmeldung kommt: „Sie ist wohlauf, keine Erkennbarkeit auf Suizidverdacht, quitsch vergnügt- und die Beziehung sei doch diesmal endgültig vorbei“.

M. hat erreicht, was sie wollte. H. hat furchtbare Angst gehabt um sie. Sie hat einen, wenn auch kranken Weg gefunden, den Spieß wieder umzudrehen, eine Annäherung herzustellen und „ihr Gesicht nicht zu verlieren“. Sollte doch H. ruhig die gesamte Palette von Wut, Hilflosigkeit, Schuldgefühlen spüren. Mehr wollte M. gar nicht- wusste H. aber nicht. Später, nach der Versöhnung, erfährt H. von M., dass diese, als die Polizei zur Tür heraus war, einiges in ihrer Wut zu Bruch gehen ließ. So weit sollte die Sorge um M. nun doch nicht gehen. Sie fühlte sich ertappt und bloßgestellt. Wie sehr sie H. dafür dankte, ihn liebte ihren Ritter, daran ließ sie keinen Zweifel. Endlich sorgte sich jemand wirklich um sie. Die Überschwänglichkeit von M. kannte keine Grenzen. Einige Zeit später, in der Trennung hat H. natürlich die Polizei auf M. gehetzt, um sie unglaubwürdig zu machen, sie zu verleumden, etc.

Sie sehen an diesem Beispiel, wie die kranken Gedanken des Borderliners hin und herschlagen, der Spaltung unterliegen.

Hätte H. nichts unternommen, hätte M. die Bestätigung gehabt, nicht geliebt zu werden und den Beweis, H. hätte nur gelogen.

Vielleicht wäre es auch zum Suizid gekommen und H. hätte sich für immer Vorwürfe gemacht. Egal wie rum, es war verkehrt.

Ein anderes Beispiel dafür ist ihre Sexualität, ihre Zärtlichkeit. Diese ist in der Trennung pervers und erzwungen worden. Das Sie dabei so manchen perversen Wunsch des Borderliners nachgeben mussten, sonst wäre die Katastrophe da gewesen, will er heute nicht mehr wissen.

Nun, das darf Sie alles nicht weiter stören, denn es gehört zur „Normalität“ des Borderliners. Die Abwertung, Entwertung, Spaltung ist Teil seines ganz normalen Wahnsinns.

Diese Vorgehensweise darf Sie nicht provozieren. Es versteht sich, dass Sie wütend, verletzt sind und sich rechtfertigen möchten. Auf- tun Sie es. Dann tun Sie genau, was er (der Borderliner) erwartet und was Sie die letzten zwei Drittel der Beziehung taten. Aber davon abgesehen, können Sie die ver- rückte Meinung und die Sichtweise des Borderliners nicht ändern. Wenn Sie es schaffen, denken Sie genau so krank wie der Borderliner. Das Erfüllen seiner Wünsche war Manipulation und seine Schlafstörungen- die er immer hat- sind jetzt die Folgen seines Traumatas, einer posttraumatischen Belastungsstörung. Und jetzt braucht er- der Borderliner- eine Therapie, denn er und nicht Sie war in einer zerstörerischen Beziehung. Ist doch alles ganz einfach, finden Sie nicht?

Gehen wir wieder zurück zur absoluten Trennung.

Vielleicht waren Sie für ein paar Tage weg, verreist, um Ihre Gedanken zu ordnen, kommen wieder und:

1.das/die Konten sind leer oder gesperrt (dazu müssten Sie nicht unbedingt verreisen)
2.gemeinsame Konten werden nicht freigegeben
3.die Wohnung ist leer (na ja, das geht ja noch, kann nur noch schlimmer werden)
4.Ihnen flattert eine Unterlassungserklärung ins Haus und versüsst Ihnen den Morgen
5.Sie bekommen Anzeigen wegen:
a) – seelischer Körperverletzung
b) – Vergewaltigung
c) – Körperverletzung
d) – Stalking
e) – Beleidigung/Verleumdung/ Bedrohung
6.für Selbstständige- Anzeigen wegen Steuerhinterziehung
7.für Väter- Ihre Kinder werden Ihnen vorenthalten bzw. es wird Ihnen verweigert, sie zu sehen
8.Sie bekommen ein Beschluss wegen Dringlichkeit nach dem Gewaltschutzgesetz. Dieser wird von jedem Gericht sofort ausgestellt wenn der Antrag nur begründet ist.
9.Sie werden in Haft genommen

Jetzt schluckt der eine oder andere von Ihnen und schaut ungläubig auf den Bildschirm? Würde ich wohl auch, wüsste ich es nicht besser. Denken Sie doch jetzt einfach mal zurück. Wie viele Dinge sind Ihnen in Ihrer Beziehung schon passiert, die Sie nicht für möglich hielten? Welche Eigenschaften, Verhaltensweisen oder Gedankengänge hat Ihnen Ihr Borderliner schon aufgezeigt, die Sie im wahrste Sinne des Wortes als verrückt bezeichnen. Viele Dinge erscheinen unglaubwürdig, bis wir sie selbst erfahren haben.

Nun zu den einzelnen Punkten:

  • zu 1) - das ist kein Problem, da es in der Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft keinen Diebstahl gibt, hier müssen Sie jetzt beweisen, was schon vorher da war und Ihnen gehört. Die Gelder der Konten können Sie in der Regel in den Wind schreiben. Bei Sperrung gemeinsamer Konten können Sie sehr wenig ausrichten, nur über eine richterliche Verfügung aufheben lassen. Doch das dauert. Es kann Sie somit in Teufels Küche bringen, wenn Sie anderweitig Zahlungen zu erbringen haben.
  • zu 4) - Ein Schriftstück, welches der Anwalt Ihres Ex- Partners aufsetzt. Nach geltenden Recht kann er das sein, auf die Aussage Ihres Ex- Partners hin. Diese müssen nicht stimmen. Entscheidend ist, wie es Ihr Ex- Partner sieht. Der Haken der Geschichte ist, wenn Sie nicht unterschreiben, Ihr Ex- Partner Sie vor jedes Zivilgericht ziehen kann und in der Regel Recht bekommt. Die Gerichte gehen nicht nach dem Wieso, Weshalb, Warum, sondern es geht nur darum, dem Willen Ihres Ex- Partners stattzugeben. Die Unterlassungserklärung verpflichtet Sie, dies oder jenes bei Vertragsstrafe von X zu unterlassen. Oft steht dabei: „Sie haben dies oder das getan, wir haben Sie aufzufordern....“
Unterschreiben Sie, vermeiden Sie damit einen Zivilprozess (Kosten), geben aber gleichzeitig damit zu, dies oder jenes getan zu haben. Unterschreiben Sie nicht voreilig und nicht einfach so. Überlegen Sie genau. Wenn Sie unterschreiben, dann mit dem Zusatz: "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dass ich dies oder das getan oder gesagt habe“.

Tun Sie das nicht, d.h. lassen Sie den Zusatz weg, kann es unter Umständen richtig rumpeln in der Kiste, in Form eines Strafprozesses gegen Sie. Sollte Ihr Ex- Partner dies tun, gehen Sie zu Ihrem Anwalt und lassen eine gleichlautende Unterlassungserklärung verfassen. Als nächstes sind Sie verpflichtet, die Kosten der Erklärung zu tragen, welche sich nach Höhe der Vertragsstrafe und des Verdienstes Ihres Ex- Partners richtet (Gegenstandswert). Die Vertragsstrafe wird pro Verstoß fällig. Z.B. Vertragsstrafe 10.000 € pro Kontaktaufnahme. Rechnen Sie bei der Ansetzung der Vertragsstrafe zwischen 2500 bis 25.000 €. Die Kosten liegen bei 800 bis 1600 €.

Prost meine Herren, da schmeckt doch der Wishky doppelt so gut. Ist doch nur Kleinkram gegen den Diamanten, den Sie ihr noch vor ein paar Tagen geschenkt haben.
  • zu 5a) - Dafür ist es nur notwendig, dass sich Ihr Ex- Partner in psychiatrische Behandlung begibt, sich krank schreiben lässt und sich am Besten noch ein Streßsyndromattestieren lässt. Da viele Borderliner gleichzeitig Hyperchonder (siehe Fall M.) sind, ist dies kein Problem.
  • zu 5b) - Jetzt wird es richtig interessant. Dieser Punkt trifft auf die Männer unter Ihnen zu. Im Streit, das wissen wir, macht der Borderliner die unmöglichsten Dinge, auch dissoziiert er unter Umständen. Er rastet aus. Unter Umständen rennt er aus dem Haus und rennt auf die nächste Polizeidienststelle. Wenn Sie jetzt noch Sex mit ihm (dem Borderliner) hatten, sind Sie geliefert. Sie wissen, wie schnell es umschlagen kann bzw. zur Explosion kommt beim Borderliner. Weiter ist a) das Sperma 3 bis 4 Tage nachweisbar und b) liebt der Borderliner harten oder brutalen Sex, der auch mal blaue Flecken verursacht. c) wenn er vorher an Ihnen noch seine masochistischen Bedürfnisse ausgelebt hat, gibt es davon vielleicht noch Spuren und wenn d) sie beim Sex noch gern das ganze Haus zusammenschreit, braucht sie nur noch einige Zeugen für’s Schreien.
  • zu 5c) - Wir wissen ja, dass Streitigkeiten seitens des Borderliners oft körperlich und gewalttätig ausufern. Wie er sich die blauen Flecken zugezogen hat, auch wenn Sie sich wehren mussten, weil er mit dem Messer auf Sie los ging, ist unrelevant. Ab zum Arzt und die Hämathome bestätigen lassen. Auch schon passiert, er- der Borderliner- schneidet sich und läuft blutend und schreiend durch die Straßen und Sie, weil Sie helfen wollen, hinterher.
  • zu 5d) - Hier blickt der Gesetzgeber nun gar nicht durch und macht es sich sehr einfach. Es ist ein sehr dreh- und wandelbarer Begriff, der nur zu gern missbraucht wird. Hier reicht schon die Darstellungsweise der Borderliners aus.

Dazu einkleines Beispiel:

Im Laufe der Beziehung sind Sie konditioniert worden. So viele Streit-/Trennungssituationen hatten Sie, Ihr Telefon stand nicht still und Sie wurden mit E- Mails bombardiert, im ersten Drittel der Beziehung. Im zweiten und letzten Drittel haben Sie natürlich das Gleiche gemacht, um Ihren geliebten Borderliner nicht zu verlieren (wenn Sie noch Ihren E- Mailverkehr haben, können Sie das leicht nachvollziehen). Jetzt allerdings ist das Psychoterror oder Stalking. Die Frage "wo her" Sie das wissen sollen, dass es diesmal anders bzw. endgültig ist, interessiert dabei nicht, auch nicht, dass Sie währen der Beziehung ständig von Ihrem Ex- Partner gefordert wurden, zu kämpfen.

  • zu 5e) - Nun, das ist die einfachste Sache der Welt und wird auch gerne vom Borderliner verwendet. Natürlich haben Sie im Streit auch beleidigt, vielleicht auch jetzt in der Trennung. Im Gegensatz zu Ihnen hat der Borderliner fleißig gesammelt, denn durch den Spaltungsmechanismus fliegt ja bei jedem Streit alles „Gute“ auf den Müll. Böse Worte allerdings werden aufbewahrt- und hier reicht ein Satz, um Sie zumindest zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Was eine Beleidigung ist, sollte eigentlich klar sein, doch sein Sie auf der Hut, denn auch die Wahrheit kann eine Beleidigung sein. Eine Verleumdung ist auch klar- eine Unwahrheit, d.h. eine unbewiesene „Tatsache“. Wenn Sie nun die „Tatsache“ beweisen, ist das keine Verleumdung mehr- und nun sprach der Igel zum Fuchs „Guten Tag“- bleibt aber eine Beleidigung. Das Strafmaß für Beleidigung ist das selbe wie für Verleumdung. Das heißt, es ist vollkommen egal, ob Sie die angebliche Verleumdung beweisen. Die „Bedrohung“ kann vom Borderliner verschiedentlich dargestellt werden- bis hin zur angeblichen Morddrohung. Auch hier reicht die Aussage bzw. die Behauptung Ihres Ex- Partners.
  • zu 6) - Hier reicht ein anonymer Brief an das Finanzamt und Sie haben die schönste Buchprüfung oder sogar die Steuerprüfung im Haus. Auch wenn Sie nichts zu verbergen haben, so haben Sie dennoch den Stress und vielleicht finanzielle Einbußen.
  • zu 7) - Ein sehr heikler Punkt. Gerade in der Trennung werden Kinder sehr oft als Druckmittel missbraucht. Unbestritten ein Punkt, der Sie voll in’s Herz trifft oder Sie unter Umständen Amok laufen lässt. In welchem Maße Ihr Ex- Partner Sie damit quälen und unter Druck setzen kann, hängt von Ihnen und dem Alter des Kindes ab. Ist das Kind zu jung, um selbst entscheiden zu können, haben Sie schlechte Karten. Ihnen steht zwar das Recht zu, das Kind zu sehen, doch kann dieses Recht sehr einfach, der Borderliner tut dies in der Regel, ausgehebelt werden.1) Um Sie unter Druck zu setzen und 2) um seine Angst (Verfolger- Sie sehen- Einfluss auf das Kind- Eifersucht oder Verlustängste nicht hochkommen zu lassen bzw. zu bekämpfen. Hierbei kann dem Ex- Partner die Unterlassungserklärung, ein Urteil nach dem Gewaltschutzgesetz, die Aussage, Sie hätten einen schlechten Einfluss auf das Kind, helfen. In der Regel hilft schon letztere Aussage- in Verbindung mit Ihrem „erhöhtem Alkoholkonsum“. Ob das stimmt oder nicht vollkommen egal. Auch die Erwähnung von Bedrohungen Ihrerseits sind hier sehr hilfreich. Beachten Sie, dass das Jugendamt keine rechtliche Handhabe hat. Auch hier können Sie Ihr „Recht“ zwar gerichtlich durchsetzen, was äußerst schwierig und langwierig ist. Wenn Sie das machen, müssen Sie damit rechnen, dass der Borderliner dann ganz andere Geschütze auffährt. Ist das Kind älter und kann schon allein entscheiden, wird der Borderliner unter seiner ganzen Einflussnahme alles versuchen, um Treffen zu verhindern und/ oder das Verhältnis zu Ihnen zu zer- stören.
  • zu 8) - Das Gewaltschutzgesetz ist geschaffen worden, um Gewaltopfer, die es unbestritten sehr häufig gibt, besser schützen zu können. Leider öffnet dieses Gesetz dem Missbrauch Tür und Tor. Jetzt wissen Sie ja bereits, dass der Borderliner sich als Opfer sieht und in der Trennung unter regelrechter Paranoia leidet. Dies stellt er auch der Öffentlichkeit gegenüber so dar. Dieses Gesetz stellt also für ihn ein regelrechtes Highlight seiner Mittel im Vernichtungsfeldzug gegen Sie dar bzw. in der Bestätigung als Opfer. Das Urteil nach dem Gewaltschutzgesetz wird ganz einfach beim Amtsgericht beantragt und in der Regel, die Darstellung Ihres Ex- Partners reicht hier auch aus, sofort ohne Ihre Anwesenheit ausgesprochen. Für die Gerichte ist es unrelevant, ob Gewalt vorhanden ist oder nicht. Der Verdacht muss auch nicht begründet sein. Die Annahme dessen oder das es dazu kommen könnte, reicht aus. Sie haben zwar die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen, dem Urteil zu widersprechen, doch es wird selten wieder aufgehoben. Das Urteil besagt, wie auch schon die Unterlassungserklärung, dass Sie keinerlei Kontakt, in welcher Form auch immer, aufnehmen oder herbeiführen dürfen. Der Unterschied zur Unterlassungserklärung ist, dass pro Versuch 250.000 € oder 6 Monate Haft fällig werden. Im Prinzip braucht Sie dieses Urteil nicht zu interessieren, sofern Sie nicht noch etwas zu klären haben und/ oder in der gleichen Stadt wohnen. Das Heißt, Sie müssen alles per Anwalt regeln- was Sie unter Umständen richtig Geld kostet und Sie dürfen Ihren Ex- Partner nicht einmal durch Zufall über den Weg laufen- denn wie Ihnen das von Ihrem Borderliner ausgelegt wird, dürfte klar sein. Auch liegt die Gefahr der Behauptung, Sie hätten telefonisch Kontakt aufgenommen, sehr nahe und das Gegenteil können Sie nicht beweisen. Sie sind der „böse Verfolger“.
  • zu 9) - Die Inhaftierung hängt auch wieder von dem inszenierten Bühnenstück des Borderliners ab. Zur Gewaltabwendung kann Sie die Polizei erst einmal 24 Stunden festsetzen. Danach müssen Sie der Justiz (Gefängnis) überstellt werden. Es reicht, wenn eine Anzeige vorliegt. Sind Sie überstellt, müssen Sie dem Haftrichter vorgeführt werden- dies kann 14 Tage dauern In dieser Zeit muss Anklage (Staatsanwaltschaft) erhoben sein. Wie lange Sie erst einmal „Urlaub“ haben, hängt vom Haftrichter, von den Ermittlungen, vom Staatsanwalt, von der Fluchtgefahr (hier reicht es, wenn Sie ausländischen Kontakt haben) und von der Lust und Laune der Behörden ab.
Anhand dieses Urteils werden in Deutschland, seit Ende 2002 mittlerweile zig (99% Männer) Menschen eingesperrt.


Tip: Sollte man Sie festnehmen/ inhaftieren, machen Sie KEINE Angaben zur Sache, egal wie stark man Sie unter Druck setzt. Machen Sie auch KEINE Angaben zu Ihrem Verdienst. Nur Angaben zu Ihrer Person (geboren, wohnhaft) müssen Sie machen. Mehr nicht. Informieren Sie, aber lassen Sie Ihren Anwalt sofort informieren. Das Recht haben Sie. Sollte man es Ihnen verweigern, was sehr gerne gemacht wird, drohen Sie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, natürlich nicht ohne vorher die Namen und Dienstnummern erfragt zu haben. Wird Ihnen auch das verweigert, ist das kein Problem, denn Dienstnummer, Name und Uhrzeit stehen im Dienstbuch.

Bei allem hier Geschriebenen gilt, dass nach deutschem Gesetz nicht der Kläger (Ihr Ex- Partner) Ihre Schuld beweisen muss, sondern Sie Ihre Unschuld, was Sie nicht ohne weiteres können, da Sie sich nicht 24 Stunden am Tag selbst filmen.

Auch vor Gericht „- in dubio pro reo- im Zweifel für den Angeklagten“ existiert nur auf dem Papier. Wird in den seltensten Fällen angewendet. Um das „in dubio pro reo“ zu umgehen, hat das deutsche Gesetz eine einfache Regelung. Der Kläger (Ex- Partner) wird zum Zeugen durch die Nebenklage. Kläger ist die Staatsanwaltschaft. Somit wird Ihr Ex- Partner als Zeuge vernommen, der ja, wie wir wissen, die „Wahrheit“ sagen muss. Somit wiederum muss ihm geglaubt werden- da er ja Zeuge ist.

Beispiel- Richter fragt: „War das und jenes so?“, Zeuge: „Ja“ und das war’s.

Sollten Sie vor Gericht landen, lassen Sie unter allen Umständen den Zeugen(Ex-Partner) vereidigen. Eine Falschaussage ist schon strafbar, ist aber nur uneidlich. Eine falsche Aussage unter Eid- da knallt es richtig. Vielleicht haben Sie später einmal die Möglichkeit, die Falschaussage zu beweisen. So ist und bleibt zumindest die Tür offen.

Die einzelnen Anwendungen, gerade in den Bereichen, um die es geht, werden von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Am härtesten sind hier Bayern, Baden- Würtemberg, Sachsen und Thüringen. Am Liberalsten Hessen, NRW, Mecklenburg- Vorpommern und Berlin- Brandenburg. Halten Sie sich bitte vor Augen, dass es die Gerichte nicht interessiert, wie es zu gewissen Vorkommnissen gekommen ist und auch, dass Sie in einer Borderline-Beziehung waren, ist dabei unrelevant und gar nicht darstellbar. Erklären Sie einmal einem Laien, wie dem Richter, das komplexe Thema Borderline-Störung. Sie und viele, die sich damit beschäftigt haben, wissen, dass der Borderliner den Partner zur Raserei bringen kann und Ihre Aktion keine Aktion, sondern Reaktion war. Der Borderliner schafft es perfekt darzustellen, dass er das Opfer ist, die Dinge so zu drehen, wie er es braucht. Hier bringt er seine Hochbegabung des Schauspielens und Lügens zur vollen Entfaltung.

Halten Sie sich auch vor Augen, dass Sie zwar behaupten können, dass Ihr Ex-Partner ein Borderliner ist, einer Borderline-Störung unterliegt, es aber nicht beweisen können, da Ihnen kein Richter ein Gutachten über Ihren Ex- Partner (denn der ist Opfer und Kläger) gestatten wird. Können Sie es nicht beweisen, bleibt es eine Verleumdung. Seien Sie also so schlau, die Daten über eventuelle Therapien, Krankenhausaufenthalte etc. Ihres Ex- Partners zu hinterfragen, schon innerhalb der Beziehung. Möglicherweise brauchen Sie es dann und können dadurch die Störung Ihres Ex-Partners beweisen.

Ergo: Lassen Sie sich auf einen Kampf mit dem Borderliner ein, haben Sie ziemlich schlechte Karten, denn auf Fairplay dürfen Sie nicht hoffen.

Für den Borderliner, das Opfer einer katastrophalen Beziehung, der da in etwas hineingerutscht ist (Ihre Beziehung) was er gar nicht wollte, sind Sie die Wallküre.

Er, der Borderliner, ist und das steht auf seiner Fahne, für Sie die 3 Furien der griechischen Mythologie.

Alekto, Tisiphone und Magaira
"unbändige Wut, rasende Eifersucht und gnadenlose Rache".

Wir sind am Ende des Kapitels. Wie gesagt, dies kann Ihnen, muss Ihnen nicht passieren.

Jetzt ist Ihnen bestimmt ganz warm um’s Herz geworden und die Sehnsucht nach Ihrem Ex- Partner ist doppelt so stark geworden. Na ja, zumindest können Sie sich ganz beruhigt zur Nachtruhe begeben.

Die Realität ist nicht unbedingt nur vorhanden, wenn wir Sie sehen, d o c h

„Vevendo Vides“ (wer glaubt wird sehen)